Lärm­gut­ach­ten in Dort­mund | Gewerbe, Ver­kehr & Sport­an­la­gen

Warum sind Lärm­gut­ach­ten wich­tig?

Ob Straßen‑, Schie­nen- oder Gewer­be­lärm — prä­zise Schallim­mis­si­ons­pro­gno­sen (Lärm­gut­ach­ten) sind ent­schei­dend für die Geneh­mi­gung von Bau­vor­ha­ben und die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben. Sie ermög­li­chen es, poten­ti­elle Lärm­quel­len früh­zei­tig zu erken­nen und geeig­nete Schutz­maß­nah­men zu ergrei­fen, um die Lärm­be­las­tung zu mini­mie­ren und die Lebens­qua­li­tät zu ver­bes­sern.

Gebäudelärmkarte

Lärm­gut­ach­ten Dort­mund – Prä­zise Lösun­gen für alle Berei­che

Für die Berech­nung und Pro­gnose der Geräusch­ein­wir­kun­gen von Gewerbe- und Indus­trie­be­trie­ben wie z.B.
  • Ein­kaufs­märk­ten
  • Bio­gas­an­la­gen
  • Pro­duk­ti­ons­stät­ten
  • Kfz-Werk­stätte
  • Wasch­an­la­gen
  • Schrei­ne­reien
  • Logis­tik­un­ter­neh­men
  • und Wind­ener­gie­an­la­gen,
wer­den die Vor­schrif­ten der Tech­ni­schen Anlei­tung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) ange­wen­det. Dabei wer­den die Schall­quel­len und deren Aus­brei­tung simu­liert, um die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Lärm­schutz­vor­ga­ben zu gewähr­leis­ten.
Bei der Pla­nung neuer Bau­vor­ha­ben wird die Lärm­si­tua­tion umfas­send beur­teilt, um sicher­zu­stel­len, dass die Bau­vor­ha­ben den Anfor­de­run­gen des Lärm­schut­zes ent­spre­chen. Dies kann ent­we­der durch die Aus­wei­sung von Lärm­pe­gel­be­rei­chen oder durch eine Kon­tin­gen­tie­rung erfol­gen. Dabei wird unter­sucht, wie sich poten­ti­elle Lärm­quel­len auf angren­zende Gebiete aus­wir­ken und ob Maß­nah­men erfor­der­lich sind, um die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ori­en­tie­rungs­werte ein­zu­hal­ten und die Lärm­be­las­tung auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren.

Sport­an­la­gen erzeu­gen durch Trainings‑, Wett­kampf- und Zuschau­er­be­trieb oft erheb­li­che Lärm­pe­gel, die die Anwoh­ner belas­ten kön­nen. Um diese Geräuschim­mis­sio­nen zu beur­tei­len und die Ein­hal­tung der gel­ten­den Richt­werte sicher­zu­stel­len, sind spe­zi­elle Schall­pro­gno­sen nach der 18. BImSchV erfor­der­lich. Dabei wer­den unter ande­rem die Art der Sport­ver­an­stal­tung, die Nut­zungs­häu­fig­keit und die vor­han­de­nen Umge­bungs­be­din­gun­gen berück­sich­tigt, um die Anwoh­ner vor über­mä­ßi­gen Lärm­be­las­tun­gen zu schüt­zen und die behörd­li­chen Auf­la­gen zu erfül­len.

Lärm­pro­gno­sen für Frei­zeit­an­la­gen, die unter die Frei­zeit­lärm­richt­li­nie fal­len, umfas­sen eine Viel­zahl von Akti­vi­tä­ten und Ver­an­stal­tungs­or­ten, die Lärm­im­mis­si­onsen erzeu­gen kön­nen. Dazu gehö­ren:
  • Ver­an­stal­tun­gen im Freien: Zelte, Frei­luft­kon­zerte, Feu­er­werke, Volks­feste.
  • Ver­gnü­gungs­an­la­gen: Frei­zeit- und Ver­gnü­gungs­parks, Rum­mel­plätze, Auto­ki­nos.
  • Aktiv­spiel­plätze und Son­der­flä­chen: Aben­teuer-Spiel­plätze, Grill­plätze, Bade­plätze.
  • Wei­tere Anla­gen: Frei­licht­büh­nen, Erleb­nis­bä­der, Som­mer­ro­del­bah­nen, Zir­kusse, Hun­de­dres­sur­plätze.
Lärm­pro­gno­sen die­nen hier dazu, sicher­zu­stel­len, dass die Lärm­gren­zen ein­ge­hal­ten und Anwoh­ner geschützt wer­den.

Die 16. BImSchV regelt den Lärm­schutz sowohl für den Stra­ßen­ver­kehr als auch für den Schie­nen­ver­kehr. Für den Neu­bau oder die wesent­li­che Ände­rung von Stra­ßen und Schie­nen­we­gen wer­den Grenz­werte zum Schutz der Anwoh­ner fest­ge­legt. Lärm­pro­gno­sen nach die­ser Ver­ord­nung berech­nen die zu erwar­ten­den Ver­kehrs­lärm­im­mis­sio­nen und schla­gen geeig­nete Maß­nah­men wie Lärm­schutz­wände oder lärm­min­dernde Fahr­bahn­be­läge vor, um die vor­ge­schrie­be­nen Lärm­grenz­werte ein­zu­hal­ten. Ziel ist es, die Belas­tung der Anwoh­ner zu mini­mie­ren und eine gesunde Umwelt zu gewähr­leis­ten.

Unsere Lärm­gut­ach­ten umfas­sen :

Pro­fes­sio­nelle Lärm­gut­ach­ten: Von der Simu­la­tion bis zur Geneh­mi­gung

Pro­gnose der Lärm­si­tua­tion

Mit moder­ner Simu­la­ti­ons­soft­ware wie Cad­naA erstel­len wir detail­lierte Pro­gno­sen für ver­schie­dene Lärm­si­tua­tio­nen. Das Gelände und die Umge­bung wer­den genau model­liert, um eine rea­lis­ti­sche Dar­stel­lung der Schall­aus­brei­tung zu gewähr­leis­ten. Refle­xio­nen und Abschir­mun­gen wer­den gemäß den gel­ten­den Nor­men bei der Berech­nung berück­sich­tigt, um eine genaue Pro­gnose der Lärm­be­las­tung und die bes­ten Lärm­schutz­maß­nah­men zu ermit­teln.

Effi­zi­ente und schnelle Abwick­lung

Schnelle und trans­pa­rente Pro­zesse, die spe­zi­ell auf die Anfor­de­run­gen von Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zuge­schnit­ten sind. Sowohl mit den Geneh­mi­gungs­be­hör­den als auch mit unse­ren Auf­trag­ge­bern kom­mu­ni­zie­ren wir direkt und unkom­pli­ziert, um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf zu gewähr­leis­ten. Even­tu­elle Rück­fra­gen oder Anpas­sun­gen kön­nen so schnell geklärt wer­den, was den gesam­ten Pro­zess beschleu­nigt und für alle Betei­lig­ten effi­zi­ent gestal­tet.

Zuver­läs­sige Exper­tise

Durch meine über 17-jäh­rige Erfah­rung im Bereich der Akus­tik und den regel­mä­ßi­gen Aus­tausch mit Fach­kol­le­gen ver­füge ich über umfang­rei­che Kennt­nisse der gel­ten­den Nor­men und Vor­schrif­ten. Durch stän­dige Wei­ter­bil­dung und den Besuch von Fach­ta­gun­gen bin ich immer auf dem neu­es­ten Stand der Tech­nik. Diese Kom­bi­na­tion aus Pra­xis und theo­re­ti­schem Wis­sen garan­tiert höchste Qua­li­tät und Rechts­si­cher­heit bei allen Pro­jek­ten.

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    Lärm­gut­ach­ten und ‑pro­gno­sen / Schallim­mis­si­ons­pro­gnose

    Was ist eine Lärm­pro­gnose?

    Eine Lärm­pro­gnose ist eine Berech­nung und Bewer­tung der zu erwar­ten­den Lärm­be­las­tung an einem schutz­wür­di­gen Ort. Sie dient dazu, die Aus­wir­kun­gen von Lärm­quel­len wie Ver­kehr, Gewerbe oder Bau­vor­ha­ben auf die Umge­bung im Vor­aus abzu­schät­zen und ent­spre­chende Schutz­maß­nah­men zu pla­nen.

    Wann ist eine Lärm­pro­gnose erfor­der­lich?

    Eine Lärm­pro­gnose wird häu­fig im Rah­men von Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren, ins­be­son­dere bei der Pla­nung von neuen Bau­vor­ha­ben (Gewerbe‑, Sport- und Frei­zeit­an­la­gen, Wind­ener­gie­an­la­gen, Indus­trie­an­la­gen usw.), Stra­ßen oder Schie­nen­we­gen benö­tigt, um sicher­zu­stel­len, dass die gesetz­li­chen Orientierungswerte/Richtwerte/Grenzwerte ein­ge­hal­ten wer­den und die Nach­bar­schaft vor über­mä­ßi­ger Lärm­be­las­tung geschützt wird.

    Wel­che Maß­nah­men kön­nen bei Über­schrei­tun­gen ergrif­fen wer­den?

    Wenn die Lärm­pro­gnose ergibt, dass Orientierungswerte/Richtwerte/Grenzwerte über­schrit­ten wer­den, kön­nen ver­schie­dene Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung ergrif­fen wer­den. Dies kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche oder bau­li­che Maß­nah­men sein, wie z.B. der Bau von Lärm­schutz­wän­den, der Ein­satz von lärm­min­dern­den Stra­ßen­be­lä­gen oder Ver­kehrs­be­schrän­kun­gen.

    Wie wird eine Lärm­pro­gnose durch­ge­führt?

    Zunächst wird die Situa­tion vor Ort ana­ly­siert, wobei vor­han­dene Lärm­mes­sun­gen, topo­gra­fi­sche Daten und Infor­ma­tio­nen über die Lärm­quel­len berück­sich­tigt wer­den. Mit Hilfe von Simu­la­ti­ons­pro­gram­men wie Cad­naA wird dann berech­net, wie sich der Lärm in der Umge­bung aus­brei­tet. Die Pro­gnose zeigt, ob die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den und ob Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung erfor­der­lich sind.

    Wie lange dau­ert die Erstel­lung einer Lärm­pro­gnose?

    Der Zeit­rah­men für die Erstel­lung einer Lärm­pro­gnose hängt von der Kom­ple­xi­tät des Pro­jekts ab. In der Regel dau­ert die Erstel­lung ein bis zwei Wochen.

    Was kos­tet eine Lärm­pro­gnose in der Regel?

    Die Kos­ten für eine Lärm­pro­gnose vari­ie­ren je nach Art und Umfang des Pro­jekts. Dabei spie­len Fak­to­ren wie die Größe des betrof­fe­nen Gebie­tes, die Anzahl der Lärm­quel­len und der Detail­lie­rungs­grad der gewünsch­ten Ana­lyse eine Rolle. Wir bie­ten maß­ge­schnei­derte Ange­bote, die den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen Ihres Pro­jek­tes gerecht wer­den. Gerne unter­brei­ten wir Ihnen ein unver­bind­li­ches Ange­bot.

    Sie haben ein kon­kre­tes Pro­jekt oder eine Fra­ge­stel­lung bezüg­lich Raum­akus­tik, Bau­akus­tik oder Lärm­schutz?